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Entfernung der Unreinen aus dem Lager. Wiedererstattung von Veruntreutem. Verfahren mit dem des Ehebruchs verdächtigen Weibe.
Und Jahwe redete mit Mose also: Befiehl den Israeliten, daß Sie alle mit dem Aussatz oder einem Flusse Behafteten, sowie alle, die sich an einer Leiche verunreinigt haben, aus dem Lager hinausschaffen. Sowohl Männer, als Weiber sollt ihr hinausschaffen; hinaus vor das Lager sollt ihr sie schaffen, damit sie ihr Lager nicht verunreinigen, da doch ich unter ihnen wohne. Und die Israeliten thaten also und schafften sie hinaus vor das Lager; wie Jahwe Mose geboten hatte, also thaten die Israeliten. Und Jahwe redete mit Mose also: Sage den Israeliten: Wenn ein Mann oder ein Weib irgend eine Sünde begehen, wie sie von den Menschen begangen wird, daß sie eine Veruntreuung gegen Jahwe verüben, und der Betreffende so in Schuld gerät, so sollen sie die Sünde, die sie begangen haben, bekennen und sollen das von ihnen Veruntreute nach seinem vollen Werte zurückerstatten und noch ein Fünftel des Betrags darauf legen, und sollen es dem geben, gegen den sie sich verschuldet haben. Wenn aber der Betreffende keinen nächsten Verwandten hinterlassen hat, dem man die Buße entrichten könnte, so fällt die Buße, die zu entrichten ist, Jahwe zu zum Besten der Priester, abgesehen von dem Sühnewidder, mit dem man ihm Sühne schafft. Und alle Hebe, von allen heiligen Gaben der Israeliten, die sie zum Priester bringen, soll diesem gehören. 10 Ihm soll gehören, was irgend jemand heiligt; was jemand dem Priester giebt, soll diesem gehören. 11 Und Jahwe redete mit Mose also: 12 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: wenn irgend jemandes Weib sich vergeht und ihm untreu wird, 13 so daß sich einer fleischlich mit ihr vermischt, ihr Mann aber nichts davon erfährt, und sie unentdeckt bleibt, obschon sie sich verunreinigt hat, auch kein Zeuge wider sie vorhanden ist, indem sie nicht auf der That ertappt ward, 14 und es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, so daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, indem sie sich verunreinigt hat - oder auch, es kommt über ihn ein Geist der Eifersucht, daß er eifersüchtig wird auf sein Weib, obschon sie sich nicht verunreinigt hat -, 15 so soll dieser Mann sein Weib zum Priester bringen und das erforderliche Opfer, das um ihretwillen zu bringen ist, mit hinnehmen: ein Zehntel Epha Gerstenmehl; doch darf er nicht Öl darüber gießen, noch Weihrauch darauf thun. Denn es ist ein Eifersuchts-Speisopfer, ein Offenbarungs-Speisopfer, das Verschuldung offenbar macht. 16 Hierauf soll sie der Priester herantreten lassen und sie vor Jahwe stellen. 17 Sodann nehme der Priester heiliges Wasser in ein irdenes Gefäß; ferner nehme der Priester etwas Erde, die sich am Boden der Wohnung befindet, und thue sie in das Wasser. 18 Und der Priester stelle das Weib vor Jahwe, löse dem Weibe die Haare und gebe ihr das Offenbarungs-Speisopfer in die Hände - ein Eiferfuchts-Speisopfer ist es; aber das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs behalte der Priester in der Hand. 19 Sodann nehme der Priester die Beschwörung mit ihr vor und spreche zu dem Weibe: Wenn dir niemand beigewohnt hat und du dich nicht vergangen und verunreinigt und so die Pflicht gegen deinen Mann verletzt hast, so soll dir dieses fluchbringende Wasser des bitteren Wehs nicht schaden. 20 Wenn du dich aber vergangen und die Pflicht gegen deinen Mann verletzt und dich verunreinigt hast, und sich irgend jemand außer deinem Manne fleischlich mit dir vermischt hat -. 21 So beschwöre nun der Priester das Weib mit feierlicher Verwünschung und der Priester spreche zu dem Weibe: Jahwe mache dich für deine Volksgenossen zu einem Beispiele feierlicher Verwünschung, indem Jahwe deine Hüfte schwinden, deinen Bauch aber anschwellen läßt; 22 und dieses fluchbringende Wasser soll eindringen in deine Eingeweide, daß der Bauch schwelle und die Hüfte schwinde! Das Weib aber spreche: So geschehe es! So geschehe es! 23 Hierauf schreibe der Priester diese Verwünschungen auf ein Blatt, wische sie ab in das Wasser des bitteren Wehs hinein 24 und gebe dem Weibe das fluchbringende Wasser des bitteren Wehs zu trinken, damit das fluchbringende Wasser in sie eindringe zu bitterem Weh. 25 Sodann nehme der Priester dem Weibe das Eifersuchts-Speisopfer aus der Hand, webe das Speisopfer vor Jahwe und bringe es hin zum Altar. 26 Und zwar soll der Priester eine Hand voll von dem Speisopfer als den Duftteil, der von ihm zu entrichten ist, nehmen und auf dem Altar in Rauch aufgehn lassen, darnach gebe er dem Weibe das Wasser zu trinken. 27 Und wenn er ihr das Wasser zu trinken gegeben hat, so wird, wenn sie sich verunreinigt hat und ihrem Mann untreu geworden ist, das fluchbringende Wasser in sie eindringen zu bitterem Weh: ihr Bauch wird anschwellen und ihre Hüfte schwinden, und so wird das Weib unter ihren Volksgenossen zu einem Beispiele für Verwünschungen werden. 28 Hat sich aber das Weib nicht verunreinigt, sondern ist rein, so wird sie unversehrt bleiben und dann schwanger werden. 29 Das sind die Bestimmungen in betreff der Eifersuchtsklagen: wenn ein Weib sich vergeht und die Pflicht gegen ihren Mann verletzt und sich verunreinigt, 30 oder auch, wenn über einen Mann ein Geist der Eifersucht kommt und er eifersüchtig wird auf sein Weib, so stelle er das Weib vor Jahwe, und der Priester verfahre mit ihr ganz nach diesen Bestimmungen. 31 Der Mann wird frei bleiben von Verschuldung; ein solches Weib aber lädt Verschuldung auf sich.