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Anweisung in betreff der Räucher-Altars.
1 Weiter sollst du einen Altar zum Verbrennen des Räucherwerks anfertigen; aus Akazienholz sollst du ihn anfertigen, 2 eine Elle lang und eine Elle breit; viereckig soll er sein und zwei Ellen hoch. Seine Hörner sollen ein Ganzes mit ihm bilden. 3 Den sollst du mit gediegenem Gold überziehen, seine Platte und seine Wände ringsum, sowie seine Hörner, und sollst einen ringsumlaufenden goldenen Kranz an ihm anbringen. 4 Unterhalb dieses Kranzes sollst du an seinen beiden Ecken je zwei goldene Ringe anbringen; auf seinen beiden Seiten sollst du sie anbringen, daß sie zur Aufnahme der Stangen dienen, damit man ihn mittels derselben tragen kann. 5 Die Stangen aber sollst du aus Akazienholz fertigen und mit Gold überziehen. 6 Und du sollst ihn vor den Vorhang setzen, der sich vor der Lade mit dem Gesetze befindet - vor der Deckplatte, die sich über dem Gesetze befindet, woselbst ich mich dir offenbaren werde. 7 Und Aaron soll darauf wohlriechendes Räucherwerk verbrennen. Alle Morgen, wenn er die Lampen zurecht macht, soll er es verbrennen; 8 auch, wenn er gegen Abend die Lampen aufsteckt, soll es Aaron verbrennen, als regelmäßiges Rauchopfer eurerseits vor Jahwe von Geschlecht zu Geschlecht. 9 Fremdes Räucherwerk, Brandopfer oder Speisopfer dürft ihr nicht auf ihm darbringen; auch Trankopfer dürft ihr nicht auf ihn ausgießen. 10 Und Aaron soll einmal im Jahre an seinen Hörnern die Sühne vollziehen; vermittelst des Blutes des Entsündigungs-Sündopfers soll er einmal im Jahre von Geschlecht zu Geschlecht die Sühne an ihm vollziehen - hochheilig ist er dem Jahwe!
Anordnung in betreff des Kopfgeldes.
11 Und Jahwe redete mit Mose also: 12 Wenn du die Gesamtzahl der Israeliten, soweit sie gemustert werden, aufnimmst, sollen sie Mann für Mann Jahwe ein Lösegeld zur Deckung ihres Lebens geben, wenn man sie mustert, damit nicht eine Plage über sie komme, wenn man sie mustert. 13 Und zwar soll jeder, der der Musterung unterliegt, einen halben Sekel heiliges Gewicht, den Sekel zu zwanzig Gera gerechnet, entrichten, einen halben Sekel als Hebeopfer für Jahwe. 14 Jeder, der der Musterung unterliegt, von zwanzig Jahren an und darüber, soll das Hebeopfer für Jahwe entrichten. 15 Die Reichen sollen nicht mehr, und die Armen nicht weniger geben, als einen halben Sekel, bei der Entrichtung des Hebeopfers für Jahwe, zur Deckung ihres Lebens. 16 Und du sollst das Sühngeld von den Israeliten erheben und auf den Dienst am Offenbarungszelte verwenden, damit es den Israeliten ein gnädiges Gedenken bei Jahwe und Deckung ihres Lebens erwirke.
Anweisung in betreff des kupfernen Waschbeckens für die Priester.
17 Und Jahwe redete mit Mose also: Fertige ein kupfernes Becken mit einem kupfernen Gestell zum Waschen an, 18 stelle es auf zwischen dem Offenbarungszelt und dem Altar und thue Wasser hinein, 19 damit sich Aaron und seine Söhne ihre Hände und Füße darin waschen. 20 Wenn sie hineingehen ins Offenbarungszelt, sollen sie sich abwaschen, damit sie nicht sterben, und ebenso, wenn sie herzutreten zum Altar, um den heiligen Dienst zu verrichten, indem sie Feueropfer für Jahwe in Rauch aufgehen lassen. 21 Da sollen sie dann ihre Hände und Füße waschen, damit sie nicht sterben, und dies soll ihnen als eine für alle Zeiten geltende Verpflichtung obliegen - für ihn und seine Nachkommen von Geschlecht zu Geschlecht!
Anweisung in betreff des heiligen Salböls und Räucherwerks.
22 Und Jahwe redete mit Mose also: 23 Du aber verschaffe dir wohlriechende Stoffe von der besten Sorte, nämlich 500 Sekel vorzüglichsten Balsam, halb so viel wohlriechenden Zimt, also 250 Sekel, ferner 250 Sekel wohlriechenden Kalmus 24 und 500 Sekel Cassia, nach heiligem Gewicht, dazu ein Hin Olivenöl, 25 und stelle daraus ein heiliges Salböl her, eine würzige Salbe, wie sie der Salbenmischer herstellt, - ein heiliges Salböl soll es sein! 26 Und du sollst damit salben das Offenbarungszelt und die Lade mit dem Gesetze, 27 den Tisch mit allen seinen Geräten, den Leuchter mit seinen Geräten und den Räucheraltar, 28 ferner den Brandopferaltar mit allen seinen Geräten und das Becken samt seinem Gestelle. 29 Und du sollst sie weihen, damit sie hochheilig seien; jeder, der sie berührt, ist dem Heiligtum verfallen. 30 Auch Aaron und seine Söhne sollst du salben und sie so weihen, damit sie mir Priesterdienst thun. 31 Den Israeliten aber gebiete folgendes: Als ein mir geheiligtes Salböl soll euch dieses gelten von Geschlecht zu Geschlecht. 32 Auf keines Menschen Leib darf es gegossen werden, noch dürft ihr welches im gleichen Mischungsverhältnis für euch bereiten: heilig ist es, als heilig soll es euch gelten. 33 Wenn jemand solches mischt oder etwas davon an einen Fremden bringt, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen. 34 Und Jahwe gebot Mose: Verschaffe dir Spezereien: Stakte, Räucherklaue und Galbanum - Spezereien und reinen Weihrauch, alles zu gleichen Teilen, 35 und bereite daraus Räucherwerk, eine würzige Mischung, wie sie der Salbenmischer bereitet, mit etwas Salz versetzt, rein, zu heiligem Gebrauche bestimmt. 36 Und du sollst etwas davon zu feinem Pulver zerreiben und sollst davon in die Nähe des Gesetzes ins Offenbarungszelt bringen, woselbst ich mich dir offenbaren werde; als hochheilig soll es euch gelten. 37 Für euch aber dürft ihr kein Räucherwerk bereiten nach dem Mischungsverhältnis, wie es bei dem stattfindet, welches du bereiten sollst; als etwas Jahwe Geheiligtes soll es dir gelten. 38 Sollte jemand seinesgleichen bereiten, um sich an seinem Geruche zu ergötzen, so soll er hinweggetilgt werden aus seinen Volksgenossen.